„Schutz vor dem Ruin“ – so titelt die die Stiftung Warentest auf ihrer Homepage einen Beitrag zum Thema „Privathaftpflichtversicherung“.
Schadensersatzforderungen können zu einer lebenslangen finanziellen Belastung führen
Laut BGB ist jeder schadensersatzpflichtig ist, der eine andere Person oder deren Eigentum schädigt. Durch eine Unaufmerksamkeit beim Fahrradfahren wird ein Fußgänger geschädigt, oder ein umgestoßenes Glas Rotwein ruiniert den China-Teppich des Gastgebers. In beiden Fällen besteht ein Schadensersatzanspruch. Ein nicht-vorhandener Versicherungsschutz kann schnell der Auslöser für finanzielle Probleme werden. Gerade bei einem Personenschaden ist das Ausmaß der Regressforderung nicht abzusehen. Laut Stiftung Warentest sollte die Haftpflichtversicherung ein Muss für jeden Privathaushalt sein.
Schmerzensgeldforderungen werden inzwischen auch in Deutschland im höher angesiedelt. Es ist zwar noch nicht das Niveau der nordamerikanischen Schadenszahlungen erreicht, aber Noch ist nicht das gleiche Niveau wie in der nord-amerikanischen Rechtssprechung erreicht, eine Versicherungssumme von € 250.000 ist aber im 21. Jahrhundert eindeutig zu gering.
Die Haftpflichtversicherung überprüfen und bei Bedarf neu ordnen
Mit Versicherungsbedingungen ist es wie mit Autos. Die Anbieter überarbeiten diese im Abstand von einigen Jahren, fügen neue Klauseln hinzu und modifizieren bestehende. Gab es bis vor wenigen Jahren noch einen Einheitstarif bei den Versicherern, so wird heute nach Zielgruppen und Bedarf differenziert. Auch wenn Haftpflichtversicherungen mit Beiträgen zwischen 50 und 140 Euro jährlich zu den preiswertesten Versicherungen zählen, können Verbraucher nicht nur bei der Auswahl der Gesellschaft, sondern auch durch die persönliche Bedarfsanalyse sparen. Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen. 10 Millionen sind inzwischen Standard, manche Versicherer bieten bis zu 15 Millionen Versicherungsschutz an.
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Auf diese Punkte sollten Sie achten:
- Wenn Sie Single sind, prüfen Sie, ob Ihre Police eine Single-Police ist. Wenn nein, stellen Sie auf diesen Tarif um – Singles zahlen eine geringere Prämie und benötigen unter Umständen keinen Einschluss für nicht-deliktfähige Kinder.
- Für den Personenkreis, der 65 Jahre und älter ist, wurden spezielle Senioren-Policen entwickelt. Auch diese sind preiswerter als herkömmliche Familien-Haftpflichtversicherungen. Sollten Sie öfter auf Enkel aufpassen, die 10 Jahre und jünger sind, empfiehlt sich der Einschluss für die Haftung bei deliktunfähigen Kindern.
- Diesen Passus sollten junge Familien auf jeden Fall mit abdecken.
- Leistet Ihre Versicherung auch bei Mietsachschäden oder Schäden, die im Rahmen eines Hotelaufenthaltes entstehen können? Ein Blick in die Police gibt Ihnen Klarheit.
- Die Forderungsausfalldeckung kann gegen Aufpreis mitversichert werden. Diese greift, wenn Sie geschädigt werden, aber der Schädiger selbst nicht versichert ist und auch keine pfändbaren Vermögenswerte besitzt.
- Gefälligkeitsschäden sind nicht standardmäßig mitversichert. Wer öfter einmal einem Freund oder Nachbarn einen Gefallen tut, riskiert, dass auch einmal ein Missgeschick passiert. Das aktuelle Bedingungswerk sieht den möglichen Einschluss vor – einige Gesellschaften leisten jedoch nicht bei Umzugshilfe.
Mit einer Überprüfung Ihres bestehenden Vertrages passen Sie den Schutz der Privathaftpflicht nicht nur Ihren persönlichen Bedürfnissen an, sondern können mitunter auch noch Prämieneinsparungen erzielen. Viele Verbraucher denken „ich bin doch versichert“, bedenken aber nicht, ob sie auch richtig versichert sind. Das böse Erwachen kommt meistens, wenn es zu spät ist.